Spenden

 

Allgemeines zum Thema "SPENDEN"

Als Verein, der aktiv Jugendarbeit betreibt, sind wir auf das Engagement unserer eigenen Mitglieder angewiesen. Dies kommt vor allem im Bereich der musikalischen Ausbildung stark zum Tragen. Die Vereinsarbeit erstreckt sich nicht nur auf das "NORMALE" Spielen bei Auftritten, sondern ein Großteil spielt sich im Verborgenen ab.

Die Ausbildung unserer neuen Mitglieder wird vorangetrieben, Uniformteile, Instrumente und Notenmaterial müssen beschafft werden. Zusätzlich bilden sich unsere Mitglieder selber auf Lehrgängen weiter fort, um fit zu bleiben.

Um dies alles zu ermöglichen bedarf es finanzieller Mittel, die wir durch unsere Auftritte versuchen zu erwirtschaften. Mancher Wunsch bleibt allerdings unerfüllt, weil die Finanzen nicht mitspielen. Helfen Sie uns mit Ihrer Spende (egal ob klein oder groß) unseren Verein am Leben zu erhalten.
Unser Verein ist im Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt.

Spenden durch Unternehmen + Geschäftsleute

Als Unternehmer haben Sie mehrere Möglichkeiten uns mit einer Spende zu helfen.
Mit einer Geldspende helfen Sie uns natürlich am besten. Hier gilt das gleiche wie für private Spenden. Sie können gerne auch eine Sachspende leisten. Dies kann zum Beispiel ein Instrument sein, das von uns benötigt wird, Uniformteile oder anderes.
In bestimmten Fällen können Sie solche Ausgaben auch in erhöhtem Maße gewerbesteuerlich geltend machen, z. B. in Zusammenhang mit Werbung für Ihr Unternehmen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, dann können Sie sich gerne an uns wenden. Wir bieten Ihnen dazu gerne eine Auskunft durch einen Fachmann, bitte benutzen sie unser Kontaktformular.

Private Spenden

Auch als Privatmann können Sie uns mit einer Spende helfen, und trotzdem einen steuerlichen Vorteil erlangen. Überweisen Sie uns Ihre Spende mit dem Vermerk "SPENDENQUITTUNG ERBETEN AN KTO.-INHABER" (Kto.-Nr. 5402010012, BLZ 320 613 84). Geben Sie auf dem Überweisungsträger Ihre Postadresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen und per Post zusenden können. Diese können Sie bei Abgabe Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt bis zu einem gewissen Umfang geltend machen.